Die Freien Wähler haben jetzt die rechtliche Beurteilung des Bürgerbegehrens zum neuen Rathaus erhalten und reagieren mit Befremden auf die Botschaft, mit der die Initiatoren das Ergebnis kundtun: „Die ersten Ergebnisse der rechtlichen Beurteilung lagen der Verwaltung schon im November 2019 vor und diese hat sie den Initiatoren auch mitgeteilt. Da ist mitnichten nur ein Verweis auf verstrichene Fristen zu finden, sondern es sind gleich mehrere Gründe aufgeführt, warum das Bürgerbegehren nicht zulassungsfähig sei.
Ganz klar wird dort auch dargestellt, dass das Bürgerbegehren in seiner Begründung nicht nur sachlich falsch ist, sondern auch den Bürger in die Irre führt“, so Fraktionsvorsitzende Claudia Fremann. „Es wird ein Einfluss des Bürgers suggeriert, den er/sie nicht mehr hat, seitdem die Standortentscheidung schon im Juli 2017 –mit breiter Mehrheit, insbesondere auch mit den Stimmen der CDU- getroffen wurde.“.
Die Initiatoren kritisieren eine demokratisch, mit Mehrheit getroffene Entscheidung des Rates. Dies wäre dann nicht zu beanstanden, wenn nicht die führenden Köpfe der Initiatoren aus den Reihen der Ratsherren der CDU und FDP stammen würden. Aus unserer Sicht ein merkwürdiges Demokratieverständnis. Bei den zur Begründung herangezogenen Kostenberechnungen im Vergleich zu anderen Standorten handelt es sich um fake news. Tiefbauarbeiten und archäologische Untersuchungen müssten zum Beispiel auch bei anderen Standorten genauso berücksichtigt und eingeplant werden.
„Das bestätigt unsere Argumentation. Wir haben immer auf die fehlerhaften Berechnungen im Vergleich zu anderen, möglichen Standorten hingewiesen haben“, so Olav van Lier, sachkundiger Bürger im Ausschuss für Planen und Bauen.
Die Ergebnisse der rechtlichen Beurteilung sind eine umfassende Aufzählung der im Bürgerbegehren gemachten inhaltlichen und sachlichen Fehler. Die Initiatoren haben sich zweimal fachlich beraten lassen und bereits im März definitiv gewusst, dass das beabsichtigte Bürgerbegehren jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrte. Dies jetzt Ende Juni mitten im Wahlkampf empört zu veröffentlichen entlarvt das eigentlichen Ziel des großspurig angekündigten Bürgerbegehrens. Nach Auffassung der Freien Wähler handelt es sich um eine reine Wahlkampftaktik. „Wir kritisieren die Verwaltung ja durchaus auch häufig, aber hier ist sie immer transparent vorgegangen. Sich jetzt als Opfer eines juristischen Winkelzugs darzustellen, ist mehr als unredlich. Der Bürger wird diese Taktik durchschauen und am 13.09. quittieren, aber anders als die CDU glaubt, sind sich die Freien Wähler sicher.